Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Björn Steiger Stiftung für die Durchführung von Schulungen zum Thema „Herzsicherheit“

Die Björn Steiger Stiftung, Petristraße 12, 71364 Winnenden, Deutschland, info@steiger-stiftung.de (nachfolgend die „BSS„), stellt im Rahmen des Projekts #herzsicher mit der Webseite www.herzsicher.de eine Plattform zur Vermittlung von Schulungen zu den Themen „Plötzlicher Herztod“, „Wiederbelebung und Reanimation“ und „Sicherer Umgang mit AED-Geräten“ zur Verfügung.

1. Geltungsbereich

1.1 Die Webseite www.herzsicher.de dient der Vermittlung von Schulungen zu den Themen „Plötzlicher Herztod“, „Wiederbelebung und Reanimation“ und „Sicherer Umgang mit AED-Geräten“ zwischen Anbietern von Schulungen (nachfolgend „Schulungsunternehmen“) und interessierten Personengruppen (nachfolgend „Schulungsinteressierte“). 

1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Schulungsunternehmen, die sich auch der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de registrieren. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt eine verbindliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Schulungsunternehmen und der Björn Steiger Stiftung zustande. Das Schulungsunternehmen erkennt die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten als verbindliche Vertragsgrundlage an. Für Verträge über den Kauf und/oder die Lieferung von Schulungsmaterial und sonstiger Ausstattung, wie bspw. Poloshirts, die über den Online-Shop des externen Partners Protrade Integrata (nachfolgend „Partner“ oder „Protrade-Integra“ genannt) geschlossen werden, gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers (Protrade-Integra gGmbH, Steinbeisweg 14, 71364 Winnenden).

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn durch schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Schulungsunternehmen und der BSS ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der BSS nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt wurde.   

2. Einbeziehung

2.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Schulungsunternehmen von der BSS schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Schulungsunternehmen solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird das Schulungsunternehmen im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

2.2 Mit der Registrierung des Schulungsunternehmens und der Anlage eines Unternehmensprofils auf der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de erkennt das Schulungsunternehmen diese Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.

3. Registrierung und Zugangsdaten des Schulungsunternehmens

3.1 Voraussetzung für die Durchführung einer Schulung und den Einkauf im Online-Shop unseres Partners ist die vorherige Registrierung des Schulungsunternehmens auf der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de und die Akzeptanz dieser AGB.

3.2 Ein Vertragsschluss erfolgt nur mit Schulungsunternehmen, die Mitglied des Verbands der privaten Erste-Hilfe Schulen e.V. (nachfolgend „VpEH„) sind oder die von der BSS zur Teilnahme am Projekt zugelassen wurden. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach freiem Ermessen der BSS. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3.3 Bei der Registrierung müssen Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Schulungsunternehmens sowie die Mitgliedsnummer des VpEH angegeben werden. BSS ist berechtigt, dass Bestehen einer Mitgliedschaft beim VpEH zu überprüfen und hierzu die vom Schulungsunternehmen zur Verfügung gestellten Daten an den VpEH zu übermitteln. Ein Schulungsunternehmen, das nicht im VpEH ist, muss die ihm von der BSS im Vorfeld zugeteilte BSS-Nummer angeben.

3.4 Nach Angabe aller erfragten Daten durch das Schulungsunternehmen werden diese von der BSS auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht der BSS zutreffend und bestehen keine sonstigen Bedenken, entscheidet die BSS aus freiem Ermessen über die Annahme, dass das Schulungsunternehmen seinen Account erstellen kann. Hierüber wird das Schulungsunternehmen per E-Mail benachrichtigt. Die E-Mail gilt als Annahme des Registrierungsantrags. Das Schulungsunternehmen hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

3.5 Im Verlauf des Registrierungsvorgangs müssen ein Benutzername und ein Passwort angegeben werden. Mit diesen Daten erfolgt nach der Erstellung des Accounts die Anmeldung auf der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de.

3.6 Die BSS gibt die Zugangsdaten des Schulungsunternehmens nicht an Dritte weiter, hiervon ausgenommen ist unser Partner Protrade Integra. Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind seitens des Schulungsunternehmens geheim zu halten und gegenüber unbefugten Dritten zu schützen und nicht zugänglich zu machen.

4. Vermittlung und Auswahl von Schulungen

4.1 Schulungen dürfen nur von nach Ziffer 3 registrierten Schulungsunternehmen durchgeführt werden.

4.2 Die BSS stellt auf der Webseite und Online-Plattform www.herzsicher.de Inserate von Schulungsinteressierten online, in denen eine Schulung zu einem gewünschten Termin und Ort angefragt wird.

4.3 Schulungsunternehmen haben die Möglichkeit, auf der Webseite nach Inseraten zu suchen und diese in einer Liste nach Bundesland oder Land-/Stadtkreis zu filtern. Die Inserate von Schulungsinteressierten können anonymisiert eingesehen werden. Das Schulungsunternehmen hat keinen Anspruch auf eine Mindestanzahl an verfügbaren Inseraten bzw. durchführbaren Schulungen.

4.4 Das Schulungsunternehmen kann eine Schulung auswählen, die es durchführen möchte. Eine Schulung kann nur inseriert und anschließend ausgewählt werden, wenn eine Schulung für mindestens acht Schulungsteilnehmende angefragt wird. Das Schulungsunternehmen wird sicherstellen, dass im Rahmen einer Schulung mindestens 8 und maximal 16 Schulungsteilnehmer geschult werden. Soweit mehr als 16 Schulungsinteressierte angemeldet sind, verpflichtet sich das Schulungsunternehmen die Schulung in Abstimmung mit den Schulungsinteressierten auf zwei Schulungen aufzuteilen.
4.5 Nach Auswahl der Schulung erscheint diese in der Schulungsliste der ausgewählten Schulungen. Anschließend muss das Schulungsunternehmen einen seiner Trainer auswählen und der Schulung zuweisen. Dieser Trainer muss zuvor ebenfalls auf der Webseite registriert sein.
4.6 Sobald ein Schulungsunternehmen eine Schulung geplant hat, erhält der Schulungsinteressierte, der das Inserat erstellt hat, eine E-Mail mit den Informationen zur Schulung. Diese Informationen umfassen das Schulungsunternehmen, das die Schulung durchführen möchte, einen Vorschlag für den Termin und Ort sowie den Hinweis, dass diese noch abgestimmt und geändert werden können.

4.7 Sobald ein Schulungsunternehmen einem Trainer eine Schulung zuweist, wird der Trainer per E-Mail benachrichtigt. Die Benachrichtigung enthält Informationen über das Schulungsunternehmen, die Schulungsinteressierten und deren Kontaktdaten, die Anzahl und das Alter der Schulungsteilnehmenden (mindestens 12 Jahre alt), einen QR-Code für die Bewertung der Schulung sowie den Ort, das Datum und Uhrzeit der Schulung.

4.8 Das Schulungsunternehmen ermöglicht die Kommunikation zwischen dem Trainer und den Schulungsinteressierten und trägt Sorge, dass Schulungstermine reibungslos vereinbart werden können.

4.9 Die Schulungen erfolgen ausschließlich in den Räumlichkeiten der Schulungsinteressierten. Die Durchführung von Schulungen im Rahmen dieses Projektes in den Räumlichkeiten des Schulungsunternehmens ist unzulässig.
4.10 Das Schulungsunternehmen bestätigt keine zusätzliche Vergütung für die Durchführung der Schulung zu erhalten.

5. Leistungen und Pflichten des Schulungsunternehmens

5.1 Mit der Auswahl einer Schulung auf der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de erklärt das Schulungsunternehmen, die jeweilige Schulung unter Bezugnahme auf die BSS durchzuführen. Im Falle von Verhinderungen oder sonstigen Gründen, aufgrund derer das Schulungsunternehmen die ausgewählte Schulung nicht durchführen kann, ist das Schulungsunternehmen verpflichtet, die BSS und die Schulungsinteressierten unverzüglich zu informieren.

5.2 Die Leistungen des Schulungsunternehmens bestehen in:

a) der Bereitstellung eines nachweislich qualifizierten Trainers, der mindestens 18 Jahre alt ist und die Schulung vorbereitet, abhält und nachbereitet. Das Schulungsunternehmen verpflichtet sich nur Trainer mit einem aktuellen, nicht älter als 12 Monate alten, Führungszeugnis ohne Einträge zu einzusetzen.

b) der Vorbereitung der Schulung, insbesondere durch Ausstattung des Trainers mit einem HERZSICHER-Poloshirt, einem HERZSICHER-Rollup und durch Bereitstellung des erforderlichen Schulungsmaterials wie bspw. Reanimations-Trainingsphantome und ggfs. Trainings-AEDs. Das Schulungsunternehmen muss das HERZSICHER-Poloshirt für den Trainer sowie das HERZSICHER-Rollup im Online-Shop des Partners der BSS erwerben (siehe 7.1).

c) der Organisation der Schulung, insbesondere durch Information der Schulungsinteressierten über das Schulungsunternehmen und die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), die genauen Inhalte der Schulung, Ort, Uhrzeit und Ablauf der Schulung sowie etwaige Änderungen von Ort oder Datum/Uhrzeit.

d) der Durchführung einer Schulung von ca. 45 – 60 Minuten gemäß den Schulungsvorgaben der BSS. Das Schulungsunternehmen stellt sicher, dass für zwei Schulungsteilnehmer ein Reanimations-Trainingsphantom bereitsteht. In nachgewiesenen Ausnahmefällen kann eine Schulung auch mit einem Reanimations-Trainingsphantom für drei Schulungsteilnehmer durchgeführt werden.

e) der Nachbereitung und dem Abschluss der Schulung, insbesondere durch Überprüfung, dass die Schulungsinteressierten die Schulung und den Trainer auf der Webseite www.herzsicher.de bewertet haben.

f) der Prüfung und Übersendung der systemseitig erzeugten Liste aller durchgeführten Schulungen zu Abrechnungszwecken an die BSS.

5.3 Das Schulungsunternehmen und der Trainer sind berechtigt, in ihren Werbematerialien und öffentlichen Aussagen darauf hinzuweisen, dass sie als Trainerinnen und Trainer für HERZSICHER tätig sind. Diese Werbeaussagen müssen jedoch den geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb („UWG“), entsprechen und dürfen das Ansehen von HERZSICHER und der BSS nicht beeinträchtigen.
5.4 BSS stellt den Schulungsunternehmen geeignetes Werbematerial zu HERZSICHER zum Download zur Verfügung. Zudem kann BSS nach eigenem Ermessen den Schulungsunternehmen gedruckte Werbematerialien zur Verfügung stellen und nach Abstimmung postalisch übersenden. Ein Anspruch auf gedruckte Werbematerialien besteht nicht. Über den BSS-Shop können jedoch weitere HERZSICHER-Materialien bestellt werden (siehe 13.1).

6. Anforderungen an die Trainer

6.1 Das Schulungsunternehmen muss ihre Trainer registrieren, damit sie einer Schulung zugewiesen werden können. Hierfür trägt das Schulungsunternehmen den jeweiligen Trainer auf der Webseite in eine Liste ein, wodurch die Erstellung eines Accounts und die Registrierung durch die BSS ausgelöst wird. Der Trainer erhält anschließend eine E-Mail mit den Informationen nach Art. 14 DSGVO und der Aufforderung, seine Registrierung über einen Link abzuschließen. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Trainer eine Bestätigung per E-Mail.
6.2 Das Schulungsunternehmen verpflichtet seine Trainer dazu, die Poloshirts mit dem Logo der BSS während der Durchführung der Schulung sichtbar zu tragen. Ein eigenes Logo darf das Schulungsunternehmen nur auf dem anderen Ärmel des Poloshirts anbringen. Das Logo der BSS darf darüber hinaus nicht verdeckt oder unkenntlich gemacht werden.

7. Leistungen und Pflichten der BSS

7.1 Die BSS stellt dem Schulungsunternehmen die Funktionen der Webseite www.herzsicher.de als Plattform sowie einen Link zum Online-Shop des Partners für den Erwerb des kostenfreien Begrüßungspakets, bestehend aus einem HERZSICHER-Rollup sowie einem oder zwei HERZSICHER-Poloshirts. Hat das Schulungsunternehmen einen Trainer auf der HERZSICHER-Plattform registriert, so erhält es ein HERZSICHER-Poloshirt kostenfrei. Bei zwei oder mehr registrierten Trainern erhält es zwei HERZSICHER-Poloshirts kostenfrei. Für alle zusätzlichen Poloshirts trägt das Schulungsunternehmen die Kosten selbst.

7.2 Sollte eine Schulung nicht innerhalb von 14 Tagen vermittelt werden, wird die BSS sich mit anderen Schulungsunternehmen in Verbindung setzen und sich darum bemühen, ein Schulungsunternehmen zu finden, das die Schulung durchführen kann.

7.3 Im Falle des Ausfalls der Schulung wird die BSS sich nach Kräften einsetzen, das Schulungsunternehmen und die Schulungsinteressierten zu unterstützen, sich auf einen anderen Termin zur Durchführung der Schulung zu einigen. Sollte eine solche Vereinbarung nicht zustande kommen, wird die BSS sich nach besten Kräften bemühen, ein alternatives Schulungsunternehmen zu identifizieren, das die Schulung stattdessen durchführen kann.

8. Bewertung der Schulung

8.1 Nach der Durchführung der Schulung sollen die Schulungsteilnehmenden motiviert werden die Schulung und den Trainer bewerten.
8.2 Die Schulungsunternehmen verpflichten sich daher die Teilnehmenden unmittelbar im Anschluss an die Schulung aufzufordern die Schulung und den Trainer zu bewerten. Die Bewertung erfolgt über einen QR-Code, den die Schulungsteilnehmenden vor Ort einscannen oder nach der Schulung auf der Webseite über die Schulungsliste abrufen können.
8.3 Die Bewertungen sind nur für die BSS, das jeweilige Schulungsunternehmen und den jeweiligen Trainer einsehbar.

9. Verfügbarkeit der Webseite www.herzsicher.de und IT-Sicherheit

9.1 Die BSS strebt eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit der Webseite herzsicher.de an. In Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de, die

a) auf von der BSS nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen von der BSS nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt, beruht,

b) wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem zustande kommt,

c) wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten zustande kommt, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind,

d) darauf beruht, dass die vom Schulungsunternehmen zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Schulungsunternehmens,

hat das Schulungsunternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Übrigen gilt Ziffer 14.

9.2 Die BSS ist bemüht, die Webseite https://schulungen.mein.herzsicher.de kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Sie behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere eine Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Sofern sich hieraus erforderliche Änderungen der Geschäftsbedingungen ergeben, gilt Ziffer 2.1.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, als Verantwortliche die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“), einzuhalten.

10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen von der jeweiligen Partei zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise, nach Treu und Glauben sowie ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu verarbeiten. Die außerhalb dieser Vertragsbeziehung bestehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

10.3 Ferner werden die Vertragsparteien die Verarbeitung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf das absolut notwendige Maß beschränken sowie für die Richtigkeit der Daten und deren Integrität und Vertraulichkeit Sorge tragen.

10.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu ergreifen.

10.5 Informationen zu den auf der Webseite www.herzsicher.de verarbeiteten Daten sind in der entsprechenden Datenschutzerklärung unter https://schulungen.mein.herzsicher.de/privacy zu finden.

11. Vergütung der Schulungen

11.1 Die Vergütung für die Durchführung einer Schulung beträgt:

  • Bis zu 3 Schulungen – EUR 100,00 (brutto) pro Schulung
  • Ab der 4ten bis zur 10ten Schulung – EUR 125,00 (brutto) pro Schulung
  • Ab der 11ten Schulung – EUR 150,00 (brutto) pro Schulung

11.2 Das Schulungsunternehmen erstellt zu Beginn eines jeden Folgemonats eine Sammelrechnung für alle im vorangegangenen Monat erfolgreich abgeschlossenen und dokumentierten Schulungen. Gemäß § 14 Abs. 4 i. V. m. § 14a Abs. 5 UStG muss diese Rechnung zusätzlich zur systemseitig erzeugten Rechnungsreferenznummer zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift (Sowohl vom Schulungsunternehmen als auch vom Leistungsempfänger)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Zeitpunkt der erbrachten Leistung
  • Art und Umfang der Leistung unter Angabe der jeweiligen Schulungsnummer
  • Datum der Schulung
  • Aufgeschlüsseltes Entgelt (nach Steuersätzen/Steuerbefreiungen) sowie der entsprechende Steuerbetrag

Die Rechnung muss bis spätestens zum 8. eines Folgemonats im pdf-Format per E-Mail bei info@herzsicher.de eingegangen sein, damit sie fristgerecht bearbeitet werden kann.

11.3 Die BSS überprüft die Rechnung und begleicht sie innerhalb von 14 Tagen. Dabei zählt das Eingangsdatum der vollständigen und prüffähigen Rechnung.

11.4 Für den Fall, dass Schulungsteilnehmer die Schulung mit weniger als 24 Stunden Vorankündigung absagen oder am Schulungstag nicht erscheinen, ist das Schulungsunternehmen berechtigt 50% der vereinbarten Schulungskosten gemäß Ziffer 11.1 in Rechnung zu stellen.

12. Provision für verkaufte AED-Geräte

12.1 Die Schulungsunternehmen können bei Schulungsteilnehmern (soweit es sich bei diesen um juristische Personen, insbesondere Unternehmen und Vereine handelt) für den Erwerb von AED-Geräten werben und auf die Verkaufsmöglichkeit beim Partner von BSS hinweisen.

12.2 BSS zahlt den Schulungsunternehmen eine Provision in Höhe von 15% des netto Verkaufspreises pro verkauftem AED-Gerät, wenn ein Schulungsteilnehmer im Nachgang der Schulung ein AED-Gerät bei www.steiger-stiftung-shop.de erwirbt. Der Anspruch auf Zahlung dieser Provision entsteht, wenn ein AED-Gerät von einem Schulungsteilnehmer erworben wurde und nicht innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben worden ist.

12.3 Hierzu hat das Schulungsunternehmen die Möglichkeit Schulungsinteressierten einen Code für den Webshop von BSS zum Einkauf bei www.steiger-stiftung-shop.de zu übergeben.

13. Einkaufen im Online-Shop

13.1 Das Schulungsunternehmen kann abgesehen vom Begrüßungspaket aus dem Angebot der BSS-Produkte Ausstattung für die Trainer wie Poloshirts und Schulungsmaterial sowie Reanimations-Trainingsphantome, Trainings-AEDs und weitere HERZSICHER-Artikel auswählen.

13.2 Der Vertrag entsteht direkt mit dem Partner Protrade-Integra. BSS wird nicht Vertragspartner, sondern stellt lediglich den Link zum Webshop zum Erwerb der Produkte zur Verfügung.

Mitgliedsunternehmen des VpEH können im Shop Reanimations-Trainingsphantome über den VpEH ausleihen, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Die Beantragung einer solchen Ausleihe muss direkt beim VpEH erfolgen.

14. Haftung

14.1 Ansprüche des Schulungsunternehmens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Schulungsunternehmens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BSS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

14.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BSS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Schulungsunternehmens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.3 Die Einschränkungen der obigen Ziffern gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BSS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

14.4 Die sich aus den obigen Ziffern ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die BSS den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die BSS und das Schulungsunternehmen eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

14.5 Für den Verlust von Daten haftet die BSS nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Schulungsunternehmens nicht vermeidbar gewesen wäre.

15. Laufzeit

15.1 Dieser Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

15.2 Jede Partei ist berechtigt diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

15.3 Die Kündigung ist in Textform zu richten an info@steiger-stiftung.de.

16. Beendigung der Zusammenarbeit mit Trainern

16.1 Unbeschadet von Ziffer 15 sind beide Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.

16.2 Die BSS behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit Schulungsunternehmen außerordentlich zu kündigen, sofern die durchgeführten Schulungen wiederholt schlecht bewertet werden oder die vorgegebenen Prozesse zur Bearbeitung und Durchführung einer über die Plattform gebuchten Schulung nicht eingehalten werden. Eine Kündigung aus diesem Grund setzt voraus, dass die negativen Bewertungen in mindestens zwei Schulungsbeurteilungen dokumentiert wurden.

16.3 Im Falle wiederholt schlechter Bewertungen einzelner Trainer, die in mindestens zwei Schulungsbeurteilungen dokumentiert wurden, ist das Schulungsunternehmen verpflichtet, diese Trainer nicht mehr für zukünftige Schulungen im Rahmen des Vertrags mit der BSS einzusetzen.

17. Sonstige Bestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die durch oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen entstehen, ist der Geschäftssitz der BSS.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Jeder kann Leben retten.

Auch du.

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